Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.12.1989 - 6 U 160/88 |
Zitiervorschläge
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Prozeßkostenfonds
Abmahnverein, keine Abwehrklage des Abgemahnten bei allgemeinen Wettbewerbsverstößen, § 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, § 826 BGB, § 1 UWG
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1006
- GRUR 1990, 642
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09
Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter …
aa) Der Beklagten ist zuzugestehen, dass sich das OLG Frankfurt in seiner häufig für diese Ansicht zitierten Entscheidung (NJW-RR 1991, 1006 = GRUR 1990, 642) nicht definitiv für diese ausgesprochen hat, jedenfalls die Frage damals nicht entscheidungserheblich war. - LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06
Haftung einer Bildagentur
Dies entspricht der für allgemeine Wettbewerbsverstöße anerkannten Rechtsprechung (…vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1984, NJW 1986, 1815; OLG Frankfurt, Urt. v. 7.12.1989, NJW-RR 1991, 1006). - OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97
"Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"
Ein betriebsbezogener Eingriff in Form einer Behinderung kommt darüber hinaus jedenfalls in Ausnahmefällen auch bei sonstigen, insbesondere auf Wettbewerbsverstöße gestützten Abmahnungen in Betracht, wenn neben der bloßen Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen, besondere Umstände hinzutreten (…vgl. Köhler/Piper, § 1 UWG Rdn. 167; BGH, WRP 1965, 97, 98 - Kaugummikugeln; BGH, WRP 1985, 212, 214 - Feststellungsinteresse; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 1006).